Diskriminierung im Jobcenter Dortmund? Gleichgeschlechtliches Paar erhebt Vorwürfe

Diskriminierung im Jobcenter Dortmund? Erfahrungsbericht wirft strukturelle Fragen auf

Von anonym – RNL1 Newsdesk, 18. Juli 2025

Ein gleichgeschlechtliches Paar aus Dortmund berichtet von wiederholten Benachteiligungen durch die Leistungsabteilung des örtlichen Jobcenters. Die Vorwürfe betreffen nicht nur die Kommunikation, sondern auch die Bearbeitung von Anträgen und die Atmosphäre in persönlichen Gesprächen. Der Fall wirft Fragen auf über strukturelle Diskriminierung in Behörden – und über die Wirksamkeit bestehender Schutzmechanismen.

Persönliche Erfahrung trifft auf strukturelle Muster

Das Paar schildert, dass es bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II mehrfach auf Hürden gestoßen sei, die bei heterosexuellen Antragsteller*innen offenbar nicht in gleicher Weise auftreten. Dazu zählen:

  • Standardisierte Ablehnungsschreiben, ohne erkennbare Prüfung individueller Lebensumstände
  • Unverhältnismäßige Nachforderungen von Dokumenten
  • Unangemessene Kommentare in persönlichen Gesprächen

Die Betroffenen berichten, dass sie sich nicht nur als Antragsteller, sondern auch als gleichgeschlechtliches Paar nicht ernst genommen und systematisch benachteiligt fühlen.

Studien und Berichte bestätigen strukturelle Risiken

Laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADB) gelten Jobcenter als besonders anfällig für diskriminierendes Verhalten. Die Gründe:

  • Hohe Abhängigkeit der Antragsteller*innen von Sachbearbeiter*innen
  • Mangelnde externe Kontrollinstanzen
  • Fehlende unabhängige Beschwerdestellen

Eine aktuelle Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Juli 2025 bestätigt diese Einschätzungen: 19 % der Befragten berichten von Diskriminierung durch staatliche Stellen wie Jobcenter und Bürgerämter. Besonders betroffen sind Menschen mit Migrationsgeschichte (33 %) und Menschen mit Behinderung (30 %). Bundesbeauftragte Ferda Ataman kommentiert: „Menschen sind beim Bäcker besser vor Diskriminierung geschützt als beim Bürgeramt.“ Die Antidiskriminierungsstelle fordert eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf staatliches Handeln sowie die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen. Zur Quelle

Rechtlich ist Diskriminierung verboten – aber schwer nachweisbar

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung, Herkunft oder Geschlecht. Doch in der Praxis ist Diskriminierung oft nicht dokumentiert, sondern subtil und systematisch. Beschwerden verlaufen häufig im Sand – oder werden intern abgewehrt.

Die Bundesregierung sieht laut einer Anfrage der Fraktion Die Linke keinen Handlungsbedarf, obwohl Studien und Erfahrungsberichte eine andere Sprache sprechen.

Was jetzt passieren muss

Die Betroffenen fordern:

  • Eine unabhängige Beschwerdestelle für Jobcenter-Kund*innen
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
  • Transparente Kriterien bei Leistungsentscheidungen

Fazit

Der Fall aus Dortmund steht exemplarisch für ein strukturelles Problem: Diskriminierung in Behörden ist selten laut – aber oft wirksam. Wenn gleichgeschlechtliche Paare systematisch benachteiligt werden, braucht es mehr als gute Absicht: Es braucht Kontrolle, Transparenz und den Mut, Missstände sichtbar zu machen.


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Rechtlicher Hinweis zur Einordnung dieses Beitrags

Dieser Artikel stellt eine persönliche Meinung und Erfahrung des Autors dar. Die geschilderten Beobachtungen beruhen auf individuellen Erlebnissen und öffentlich zugänglichen Studien. Die genannten Institutionen werden nicht pauschal beschuldigt, sondern im Rahmen gesellschaftlicher Verantwortung kritisch hinterfragt. Die Meinungsäußerung erfolgt im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes.

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