[MEINUNG] Unsichtbare Mauern: Warum LSBTGIQ+ Männer bei LEG, Vonovia und DOGEWO kaum Chancen auf Wohnraum haben

Von Oliver Gericke

Die Wohnungssuche ist für viele Menschen in Deutschland eine Herausforderung. Für Angehörige der LSBTGIQ+ Community – insbesondere homosexuelle Männer – kann sie jedoch zur systematischen Ausgrenzung werden. Große Wohnungsunternehmen wie LEG, Vonovia und DOGEWO zeigen sich nach außen inklusiv, doch die Realität bei der Wohnungsvergabe spricht eine andere Sprache.

Wenn Bewerbungen ins Leere laufen

In zahlreichen Fällen berichten Betroffene davon, dass ihre Wohnungsbewerbungen bei diesen Gesellschaften unbeantwortet bleiben oder plötzlich abgelehnt werden – oft kurz nachdem klar wird, dass es sich um ein gleichgeschlechtliches Männerpaar handelt. Wohnungen, die zuvor als verfügbar galten, sind „plötzlich vergeben“. Rückfragen bleiben unbeantwortet.

Ich selbst habe diese Erfahrung mehrfach gemacht: vollständige Unterlagen, pünktlich eingereicht, keine Rückmeldung. In einem Fall wurde die Wohnung direkt nach meiner Bewerbung an ein heterosexuelles Paar vergeben – obwohl ich mich früher gemeldet hatte.

Subtile Homophobie statt offener Ablehnung

Die Diskriminierung erfolgt nicht durch direkte Aussagen, sondern durch Nicht-Kommunikation, plötzliche Absagen und fehlende Transparenz. Besonders auffällig: lesbische Paare oder alleinstehende Frauen haben gelegentlich Erfolg – homosexuelle Männer hingegen stoßen auf eine unsichtbare Wand.

Es entsteht der Eindruck, dass wir als „Störfaktor“ für die Nachbarschaft gelten – obwohl wir einfach nur sicher und respektiert wohnen möchten.

Wohnungsunternehmen in der Verantwortung

LEG, Vonovia und DOGEWO verwalten zehntausende Wohnungen in NRW und darüber hinaus. Ihre Öffentlichkeitsarbeit betont Vielfalt und soziale Verantwortung. Doch wo bleibt diese Haltung, wenn es um reale Wohnungsvergabe geht?

  • Gibt es interne Schulungen zur Antidiskriminierung?
  • Werden Bewerbungen fair geprüft – unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung?
  • Gibt es Anlaufstellen für Betroffene?

Was sich ändern muss

  • Transparente Vergabekriterien für alle Bewerber*innen
  • Verbindliche Antidiskriminierungsrichtlinien in der Wohnungswirtschaft
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden in Vermietung und Kundenservice
  • Politische Kontrolle über kommunale und teilkommunale Wohnungsunternehmen

Für uns geht es nicht um Sonderrechte – sondern um Gleichbehandlung. Um das Recht, sich sicher zu fühlen. Um das Recht, nicht aufgrund der eigenen Identität ausgeschlossen zu werden.

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Forschung & Fakten: Diskriminierung ist messbar

Meta-Analyse zeigt gezielte Diskriminierung schwuler Männer im Mietmarkt

Eine internationale Meta-Analyse von über 36.000 simulierten Wohnungsanfragen in acht OECD-Ländern zeigt: homosexuelle Männer werden signifikant häufiger diskriminiert als heterosexuelle Paare – selbst bei identischer Bonität und Lebenssituation. Lesbische Paare sind deutlich weniger betroffen.

Die Studie, veröffentlicht im Economics Bulletin von Alexandre Flage, kommt zu dem Schluss, dass die Diskriminierung nicht statistisch begründet, sondern geschmacksbasiert ist – also durch persönliche Vorurteile motiviert. Besonders auffällig: Immobilienmakler diskriminieren stärker als private Vermieter.

Diese Ergebnisse bestätigen, was viele Betroffene – wie ich selbst – erleben: Die Ablehnung erfolgt nicht offen, sondern subtil. Die Meta-Analyse macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Muster.

Quelle: Alexandre Flage, Discrimination against same-sex couples in the rental housing market – A Meta-Analysis (2021)

LGBTQ+ Real Estate Report 2025: Systemische Diskriminierung im US-Wohnungsmarkt

„Hast du ähnliche Erfahrungen gemacht bei der Wohnungssuche als LGBTQ+ Person? Teile sie in den Kommentaren oder schreib mir direkt.“ redaktion@rnl1.net

Rechtlicher Hinweis zur Einordnung dieses Beitrags

Dieser Artikel stellt eine persönliche Meinung und Erfahrung des Autors dar. Die geschilderten Beobachtungen beruhen auf individuellen Erlebnissen und öffentlich zugänglichen Studien. Die genannten Unternehmen werden nicht pauschal beschuldigt, sondern im Rahmen gesellschaftlicher Verantwortung kritisch hinterfragt. Die Meinungsäußerung erfolgt im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes.

Die zitierte US-Studie dient der internationalen Kontextualisierung. In Deutschland liegen bislang keine flächendeckenden Daten zur Diskriminierung von LSBTGIQ+ Personen im Wohnungsmarkt vor – persönliche Erfahrungen zeigen jedoch vergleichbare Muster.

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